LEISTUNGEN
Schenkungen

Schenkungserklärungen bedürfen ebenfalls einer notariellen Be­urkundung. Vor allem bei Immobilienschenkungen berät der Notar die Beteiligten, insbesondere was die Absicherung des Übergebers durch Wohnungsrechte und andere Versorgungsleistungen betrifft, aber auch hinsichtlich Pflichtteilsansprüchen weichender Erben oder im Hinblick auf Probleme des Sozialhilferegresses.

Im Download Bereich finden Sie unsere Formulare.

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