LEISTUNGEN
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Kann eine Person wegen Alters oder Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen, so muss ihr vom Gericht ein sog. Betreuer bestellt werden. Der Betreuer nimmt dann in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten wahr.

Oftmals wird ein Familienfremder als Betreuer eingesetzt. Darüber hinaus unter­liegt der Betreuer in vielen Bereichen einer strengen gerichtlichen Kontrolle. Deshalb besteht häufig der Wunsch, dass die Rechts­ver­tretung nicht durch einen gerichtlich bestellten Betreuer, sondern durch Familienangehörige erfolgt.

Hierzu empfiehlt sich eine General- und Vorsorgevollmacht, die vor dem Notar errichtet werden kann. Auch bei der Errichtung einer sog. Patientenverfügung, mit der Sie bestimmen, dass keine künstliche Lebensverlängerung erfolgen soll, wenn diese Ihnen nicht mehr sinnvoll erscheint, ist Ihnen der Notar behilflich.

Gerne können Sie uns auch vorab per Mail oder Post Ihre Daten zukommen lassen.

Im Download Bereich finden Sie unsere Formulare


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