LEISTUNGEN
Weitere Angelegenheiten

Notare sind darüber hinaus zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Notare errichten vollstreckbare Urkunden, mit denen wie bei Gerichtsurteilen die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Ferner können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichts­barkeit beraten und vertreten, als Schlichter oder Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren. Darüber hinaus bestehen zahlreiche weitere Zuständigkeiten.

» Kontakt



 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos